Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.292 Anfragen

Arbeitskampf bei Asklepios Fachkliniken Brandenburg: Keine gerichtliche Untersagung des Streiks

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ohne mündliche Verhandlung das Begehren der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH zurückgewiesen, der Gewerkschaft ver.di den Aufruf zu und die Durchführung von Streiks in ihren Kliniken zu untersagen.

Die Untersagung sollte Bestand haben, solange bis Arbeitgeber und Gewerkschaft eine schriftliche Notdienstvereinbarung abschließen. Hilfsweise sollte die Untersagung ergehen, bis ver.di einen Notdienst einrichtet, der bestimmte von dem Notdienstangebot der Gewerkschaft bisher ausgenommene Stationen und Tageskliniken umfasst.

Das Landesarbeitsgericht hat im Verfahren der sofortigen Beschwerde die Zurückweisung von Haupt- und Hilfsantrag durch das Arbeitsgericht Cottbus bestätigt.

Seiner Auffassung nach kann die Untersagung eines Streiks nicht deshalb beansprucht werden, weil keine schriftliche Notdienstvereinbarung mit der streikführenden Gewerkschaft abgeschlossen worden ist. Für die Rechtsmäßigkeit des Streiks sei es ausreichend, dass der erforderliche Notdienst tatsächlich sichergestellt werde.

Das Landesarbeitsgericht hat den von ver.di im Rahmen des für den 21.10.2021 bis 27.10.2021 angekündigten Streiks des nichtärztlichen Personals angebotenen Notdienst darauf überprüft, ob damit erhebliche Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung hinreichend sicher ausgeschlossen bleiben.

Im Hinblick auf von der Arbeitgeberin vorgelegte ärztliche Stellungnahmen hat es hieran für einen Teil der von ver.di vom Notdienst ausgenommenen Stationen und Tageskliniken durchgreifende Zweifel angenommen. Insoweit hat es ver.di konkret die Nachbesserung des Notdienstes für den bevorstehenden Streik auferlegt.

Sollten Arbeitgeber und Gewerkschaft noch eine Notdienstvereinbarung abschließen, soll diese Vorrang vor den gerichtlichen Festlegungen haben.

Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist nicht gegeben.


LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2021 - Az: 12 Ta 1310/21

ECLI:DE:LAGBEBB:2021:1020.12TA1310.21.00

Quelle: PM des LAG Berlin-Brandenburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.292 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant