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Kündigung Leiter Staatliche Ballettschule unwirksam

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Verfahren über die Berufungen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betreffend die Wirksamkeit einer Kündigung und einen Anspruch auf Beschäftigung des Schulleiters der Staatlichen Ballettschule hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die gegenüber dem Schulleiter ausgesprochene Kündigung vom 03.06.2020 unwirksam und der Kläger weiterhin als Schulleiter der staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik zu beschäftigten ist.

Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, das beklagte Land habe keine Gründe vorgetragen, die die Kündigung rechtfertigen könnten. Darüber hinaus seien die wenig greifbaren Vorwürfe bei Ausspruch der Kündigung bereits länger als zwei Wochen bekannt gewesen. Insoweit sei auch die bei außerordentlichen Kündigungen einzuhaltende Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch nicht eingehalten.

Aufgrund der Unwirksamkeit der Kündigung bestehe ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in der bisherigen Position. Dem stehe entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts auch § 71 des Schulgesetzes des Landes Berlin nicht entgegen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision bezüglich der Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch zugelassen, weil es zur Bedeutung des § 71 Schulgesetz des Landes Berlin bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe. Betreffend die Entscheidung über die Unwirksamkeit der Kündigung hat das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen.


LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - Az: 21 Sa 1374/20

Vorgehend: ArbG Berlin, 02.09.2020 - Az: 56 Ca 4305/20

Quelle: PM des LAG Berlin-Brandenburg


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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