Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.765 Anfragen

53.000 Euro wegen Mobbing eines Oberarztes

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war ein Oberarzt als Arbeitnehmer wegen (angeblicher) Schlechtleistung degradiert worden.

Der Chefarzt hatte dem Oberarzt verboten, künftig Operationen durchzuführen, weil die bisherigen schlecht verlaufen seien. Es sollte daher künftig nur noch in der Ausbildung tätig werden. Zudem schlug der Chefarzt vor, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen.

Der Oberarzt lies dies nicht auf sich beruhen sondern wählte den Rechtsweg und forderte Schmerzensgeld wegen Mobbings.

Dem Chefarzt wurde zum Verhängnis, dass er die Schlechtleistung nicht beweisen konnte, diese Einschätzung beruhte ausschließlich auf seiner Meinung. Der Aufgabenentzug war in den Augen der übrigen Beschäftigten eine Degradierung. Der Vorschlag, sich einen anderen Job zu suchen, war unangemessen.

Das Gericht sah in all diesem eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und sprach dem Oberarzt 6,5 Monatsgehälter als Schmerzensgeld zu (53.000 Euro).

Ein solches Schmerzengeld ist als Ausgleich der Beeinträchtigung der Gesundheit und des Persönlichkeitsrechts ist nicht auf den Ersatz des materiellen Schadens beschränkt.


ArbG Leipzig, 03.04.2012 - Az: 9 Ca 3854/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim