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Mobbing - nur Schmerzensgeld?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde ein Oberarzt durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt. Der Betroffene erkrankte aus diesem Grunde psychisch. Aufgrund dieses Mobbings besteht gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Der gemobbte Arbeitnehmer kann aber regelmäßig nicht die Entlassung des Chefarztes verlangen.
Ein Anspruch auf ein Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, der nicht den Weisungen des bisherigen Chefarztes unterliegt, besteht nur dann, wenn ein solcher auch vorhanden ist.


BAG, 25.10.2007 - Az: 8 AZR 593/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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