Eine arbeitsvertragliche Formularklausel, nach der die Zahlung einer monatlichen Leistungszulage freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam. Grundsätzlich müssen sich die Arbeitnehmer auf die Beständigkeit einer zugesagten monatlichen Vergütung verlassen können. Auch durch Widerrufs- und Anrechnungsvorbehalte kann der Arbeitgeber die erforderliche Flexibilität erreichen. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt ist nur bei Sondervergütungen, nicht aber bei beim laufenden Arbeitsentgelt gerechtfertigt.
BAG, 25.04.2007 - Az: 5 AZR 627/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank