Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.482 Anfragen

Betriebsbedingte Kündigung wegen coronabedingtem Umsatzrückgang?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Betreffend betriebsbedingter Kündigungen hat das Arbeitsgericht Berlin festgestellt, dass allein ein Hinweis auf „Corona“ oder einen Umsatzrückgang aufgrund der Pandemie nicht ausreicht, um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen.

Die Erklärung, es habe einen starken Umsatzrückgang gegeben und man habe nicht anders auf denselben reagieren können, als eine Anzahl von Kündigungen auszusprechen, ist keine ausreichende Begründung zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung.


ArbG Berlin, 25.08.2020 - Az: 34 Ca 6664/20, 34 Ca 6667/20, 34 Ca 6668/20

Quelle: PM des ArbG Berlin

Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant