Im vorliegenden Fall war einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt worden, nachdem dieser seinen Chef mit den Worten "Ich hau dir vor die Fresse" bedroht hatte. Zu dieser Äußerung kam es bei der Durchführung von Bodenbelagsarbeiten gegenüber dem unmittelbaren Vorgesetzten - und zwar im Beisein eines weiteren Mitarbeiters. Wörtlich sagt der Arbeitnehmer:
"Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal."
"Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal."
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ArbG Mönchengladbach, 07.11.2012 - Az: 6 Ca 1749/12
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