Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.770 Anfragen

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Nichttragens von Dienstkleidung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist grundsätzlich möglich, wenn ein Arbeitnehmer trotz einschlägiger Abmahnungen beharrlich sich weigert, zulässigen Weisungen des Arbeitgebers (hier im Hinblick auf zu tragende Dienstkleidung) nachzukommen.

Greifen weder kollektivrechtliche noch individualrechtliche Regelungen ein, so unterliegt die Frage der Dienstkleidung dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, wobei die Grenzen des § 106 GewO zu beachten sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


ArbG Cottbus, 20.03.2012 - Az: 6 Ca 1554/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant