Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 398.206 Anfragen

Christlicher Tendenzbetrieb und muslimische Arbeitnehmer

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Die Konfessionszugehörigkeit ist bei Tendenzbetrieben so wichtig, dass ein Wechsel der Religion während des Arbeitsverhältnisses eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen kann.

Hatte der Arbeitgeber jedoch bei Einstellung Kenntnis von der Nichtzugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einer christlichen Kirche, so ist das Kündigungsrecht insoweit ausgeschlossen.

Somit kann einem muslimischen Arbeitnehmer nicht unter Hinweis auf diesen „personenbezogenen“ Mangel gekündigt werden - zumindest dann nicht, wenn sich dieser Umstand nicht nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt.


ArbG Ludwigshafen, 26.05.2010 - Az: 3 Ca 2807/09

ECLI:DE:ARBGLUD:2010:0526.3CA2807.09.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.206 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant