Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.892 Anfragen

„Jesus hat Sie lieb“ - Kündigungsgrund?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um die Kündigung eines tief religiösen Call-Center-Agenten, der zumindest seit Anfang 2010 telefonische Kundengespräche mit der Verabschiedungsformel "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag" beendete. Der Agent berief sich bei Beanstandungen der Schlussformel auf seine religiösen Überzeugungen. Der Arbeitgeber kündigte nach Beteiligung des Betriebsrates fristlos, hilfsweise fristgerecht.

Der Agent reichte hiergegen Kündigungsschutzklage ein und gab an, lediglich zu versuchen, sowohl seinen religiösen Verpflichtungen als auch seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Zudem seien keine Kundenbeschwerden erfolgt. Der Arbeitgeber wand ein, all dies berechtige den Agenten nicht dazu, sich beharrlich Arbeitsanweisungen zu widersetzen.

Das Gericht war der Auffassung, dass die Kündigung bereits deshalb unwirksam war, weil der Arbeitgeber nicht dargelegt hatte, dass der Betriebsrat vor der Kündigung ordnungsgemäß angehört worden ist. Zudem müsse die unternehmerische Freiheit hinter die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Arbeitnehmers zurücktreten.


ArbG Bochum, 20.04.2011 - Az: 4 Ca 734/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg