Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 391.040 Anfragen

Keine Aufklärungspflicht über Möglichkeiten der Aufhebungsvertragsauflösung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer darüber aufzuklären, dass es schwieriger ist, sich von einem Aufhebungsvertrag zu lösen, als gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen. Hiermit würde der Arbeitgeber seine eigenen Interessen aufgeben und über die bloße Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitnehmers hinausgehen. Die Aufklärungspflicht des Arbeitgebers kann sich nur auf die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen eines Aufhebungsvertrags beziehen - aber nicht auf die Möglichkeit, sich von diesem zu lösen. Der Arbeitgeber kann aber für den Fall des Angebotes eines solchen Vertrages verpflichtet sein, auf eine drohende Sperrzeit hinzuweisen.


LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - Az: 6 Sa 1442/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 391.040 Beratungsanfragen

Antwort war sehr schnell und kompetent.

Verifizierter Mandant

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld