Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.656 Anfragen

Kostenerstattung für hessische Lehrer auf Klassenfahrten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Erlass des Hessischen Kultusministeriums für rechtswidrig befunden, mit dem die Kosten von Lehrern auf Auslandsklassenfahrten pauschal und ungeachtet der tatsächlichen Kosten abgegolten wurden.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die klagende Lehrkraft, die in einer Kreisgemeinde tätig ist, hatte mit einem Englisch-Leistungskurs eine Abschlussfahrt nach London unternommen und im Anschluss die Kosten geltend gemacht, die ihr unter anderem für die Unterbringung entstanden waren. Die Bezügestelle hatte statt des tatsächlich aufgewendeten Betrages lediglich einen pauschalen Betrag von 40 € pro Tag erstattet. Den verbleibenden Betrag klagte die Lehrerin nun erfolgreich ein.

Bezogen hatte sich die Bezügestelle auf einen Erlass des Hessischen Kultusministeriums, den das Gericht nun aber für rechtswidrig erachtete. Der Erlass treffe mit dem pauschalen Betrag von 40,00 € eine zu undifferenzierte Regelung. Bei der Pauschalierung werde das unterschiedliche Preis - und Kostenniveau der einzelnen Länder und Regionen weltweit nicht hinreichend berücksichtigt.

Der Lehrkraft steht eine Reisekostenerstattung nach den Regelungen des hessischen Reisekostengesetzes i.V.m. der Auslandsreisekostenverordnung zu, welche für Auslandsreisen abhängig von der Region unterschiedliche Höchstbeträge festsetzte, die hier deutlich über dem Betrag lägen, der von der Lehrkraft in Anspruch genommen wurde.

Das Urteil ist rechtskräftig.


VG Gießen, 05.03.2020 - Az: 7 K 4361/18.GI

Quelle: PM des VG Gießen


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant