Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.922 Anfragen

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Fluguntauglichkeit eines Piloten

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im zu entscheidenden Fall sah der Rahmenvertrag vor, dass ein Arbeitsverhältnis mit einem Piloten bei Feststellung und Bekanntgabe dessen Fluguntauglichkeit automatisch enden sollte.

Damit das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet, ist es in diesem Fall erforderlich, dass die Fluguntauglichkeit durch ein flugmedizinisches Zentrum oder einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellt wird. Sofern der Arbeitnehmer gleichzeitig dauerhaft arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchführen.

Ist ein an sich gebotenes bEM unterblieben, trifft den Arbeitgeber auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein bEM entbehrlich war, weil es wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers unter keinen Umständen ein positives Ergebnis hätte erbringen können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant