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Wer in Emails schnüffelt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Es liegt ein eklatanter Vertrauensbruch vor, wenn ein Arbeitnehmer sich unerlaubt Zugriff auf die elektronische Korrespondenz einer Führungskraft verschafft und vertrauliche
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Natalie Reil, Landshut