Ersatzpflicht des Arbeitgebers bei Pflichtverletzung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitsamt alle für die ordnungsgemäße Berechnung des Kurzarbeitergeldes notwendigen Informationen zu geben.
Eine Pflicht des Arbeitgebers zum Widerspruch gegen den Bescheid des Arbeitsamts zum Bezug von Kurzarbeitergeld besteht gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern nur dann, wenn der Bescheid offensichtlich unzutreffend ist oder der Arbeitnehmer die Berechnung des Arbeitsamts rechtzeitig und substantiiert gerügt hat.
LAG Sachsen, 30.08.2002 - Az: 3 Sa 996/01
ECLI:DE:LAGSN:2002:0830.3SA996.01.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️