Somit ergibt sich hinsichtlich der Kündigung des Dienstverhältnisses keine Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten für den GmbH-Fremdgeschäftsführer, weil er nicht Arbeitnehmer ist.
BAG, 21.01.2019 - Az: 9 AZB 23/18
ECLI:DE:BAG:2019:210119.B.9AZB23.18.0
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