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Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Anspruch des
Arbeitgebers gegen den
Arbeitnehmer auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer nach § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB wird im Sinne einer tarifvertraglichen
Ausschlussfrist fällig mit tatsächlicher Zahlung des Steuerbetrags.
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