Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.989 Anfragen

Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften und der Schadensersatzanspruch der Sozialversicherungsträger

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der grobe Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften rechtfertigt die Annahme eines groben Verschuldens.

Die Warnung vor Gefahrenquellen kann die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften nicht ersetzen.

Sofern Grund für einen Arbeitsunfall ein grober Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften war, steht den Sozialversicherungsträger ein Schadensersatzanspruch zu (§ 110 Abs. 1 SGB VII).


OLG Hamm, 02.09.2016 - Az: I-9 U 75/15

ECLI:DE:OLGHAM:2016:0902.9U75.15.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant