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Geltendmachung einer Forderung per E-Mail und die Darlegungs- und Beweislast für den Zugang

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Forderung per E-Mail geltend gemacht, ist der Absender darlegungs- und beweispflichtig für den Zugang der Mail beim Empfänger.

Vorliegend konnte zwar zugunsten der Klägerin unterstellt werden, dass die Klägerin die Mail vom 04. Juli 2017 um 17:21 Uhr an den Beklagten abgesandt hat. Der Beklagte hat den Zugang jedoch bestritten und dies in der mündlichen Verhandlung vor dem LAG Berlin-Brandenburg am 24. August 2018 nochmals erläutert. Es wäre daher an der Klägerin gewesen, den Zugang der E-Mail gemäß § 130 BGB darzulegen und zu beweisen. Die Absendung der E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger (vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg, 27.12.2012 - Az: 15 Ta 2066/12).


LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - Az: 2 Sa 403/18

ECLI:DE:LAGBEBB:2018:0824.2SA403.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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