Abschiebungskosten und die Ausreisepflicht bei unerlaubter Tätigkeit
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten setzt keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der nicht erlaubten Beschäftigung eines Ausländers und dessen Abschiebung voraus; sie entfällt nicht deshalb, weil der Ausländer auch aus sonstigen Gründen ausreisepflichtig war.
Die Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten ist auch dann nicht unverhältnismäßig, wenn er den abgeschobenen Ausländer nur für sehr kurze Zeit unerlaubt beschäftigt hat.
OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - Az: 11 A 10147/99
ECLI:DE:OVGRLP:1999:0226.11A10147.99.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.