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Kündigung einer Kassiererin wegen des Verdachts des Pfandbon-Betrugs

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Das Arbeitsgericht Berlin hat die gegenüber einer Kassiererin in einem Einzelhandelsunternehmen ausgesprochene fristlose Kündigung als rechtswirksam bestätigt.

Es bestehe der dringende Verdacht, dass die Klägerin Pfandbons, die Kunden verloren hatten, an sich genommen und zu Lasten der Beklagten eingelöst hat. Die Beträge habe sie dann im Rahmen eines Mitarbeiterkaufes für sich verbraucht.

Der Verdacht habe sich durch die Aussagen der vernommenen Zeuginnen und Zeugen bestätigt.

Nach den Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts habe dies für als Verdachtskündigung im Hinblick auf einen begangenen Betrug ausgereicht.

Dabei komme es nicht auf den Wert der Pfandbons an, maßgeblich sei vielmehr, dass das Vertrauensverhältnis nachdrücklich zerrüttet worden sei. Dabei hat das Arbeitsgericht auch berücksichtigt, dass die Klägerin im Prozess wiederholt betont hat, dass sie das vorgeworfene Verhalten auch überhaupt nicht als gravierend ansieht.


ArbG Berlin, 21.08.2008 - Az: 2 Ca 3632/08

ECLI:DE:ARBGBE:2008:0821.2CA3632.08.0A

Nachfolgend: LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - Az: 7 Sa 2017/08

Quelle: PM des ArbG Berlin

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