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Wegen Sauftour arbeitsunfähig - außerordentliche Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt eine schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitskraft vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund exzessivem Alkoholkonsum in einem nicht arbeitsfähigen Zustand zur Arbeit erscheint. Eine Kündigung kann diese Arbeitsverweigerung aber nur nach vorheriger erfolgloser Abmahnung begründen. Eine Abmahnung wird nicht dadurch entbehrlich, daß im Arbeitsvertrag Hinweise auf ein ausdrückliches Alkoholverbot aufgenommen wurden.


LAG Hessen, 15.11.2006 - Az: 8 Sa 854/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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