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Versorgung im Universitätsklinikum zum Teil nicht sichergestellt - Warnstreik untersagt

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat auf entsprechenden Antrag des Universitätsklinikums Düsseldorf die Durchführung bzw. den Aufruf zu einem Warnstreik auf fünf Stationen des UK Düsseldorf untersagt.

Gestützt wurde die Entscheidung auf die vom Klinikum durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemachten Gründe, dass die Durchführung dieses Warnstreiks auf den Stationen dazu geführt hätte, dass die Versorgung zum Teil schwerstkranker Patienten nicht mehr sichergestellt gewesen wäre. Vor dem Hintergrund hat das Arbeitsgericht die Durchführung des Warnstreiks für unverhältnismäßig erachtet und untersagt.

Die Entscheidung erging aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung.


ArbG Düsseldorf, 13.11.2017 - Az: 11 Ga 90/17

Quelle: PM des ArbG Düsseldorf

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