Trägt ein auf einer auswärtigen Baustelle eingesetzter Arbeitnehmer in die Arbeitszeitnachweise falsche Zeitangaben ein und macht nicht geleistete Überstunden geltend, so liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.
Auch das Einreichen von manipulierten Parkscheinen zur Erstattung ist für sich bereits für eine Kündigung geeignet.
Da die falschen Angaben vorliegend über einen Zeitraum zwei Wochen hinweg gemacht wurden und im gleichen Zeitraum auch die Parkscheine manipuliert wurden, hatte dieses bewusste und systematische Vorgehen das Vertrauensverhältnis zerstört.
Die Arbeitgeberin musste aufgrund dieses Vorgehens befürchten, auch in Zukunft getäuscht zu werden und völlig untaugliche Rapporte und Arbeitsberichte zu erhalten.
LAG Köln, 18.09.2006 - Az: 14 Sa 385/06
ECLI:DE:LAGK:2006:0918.14SA385.06.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.