Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Trägt ein auf einer auswärtigen Baustelle eingesetzter
Arbeitnehmer in die Arbeitszeitnachweise falsche Zeitangaben ein und macht nicht geleistete
Überstunden geltend, so liegt ein wichtiger Grund für eine
außerordentliche Kündigung vor.
Auch das Einreichen von manipulierten Parkscheinen zur Erstattung ist für sich bereits für eine
Kündigung geeignet.
Da die falschen Angaben vorliegend über einen Zeitraum zwei Wochen hinweg gemacht wurden und im gleichen Zeitraum auch die Parkscheine manipuliert wurden, hatte dieses bewusste und systematische Vorgehen das Vertrauensverhältnis zerstört.
Die
Arbeitgeberin musste aufgrund dieses Vorgehens befürchten, auch in Zukunft getäuscht zu werden und völlig untaugliche Rapporte und Arbeitsberichte zu erhalten.