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Kündigung - Arbeitgeber muß Unterrichtungspflicht nachkommen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Arbeitgeber gekündigt, ohne seiner Unterrichtungspflicht (§ 102 Abs. 1 BetrVG) gegenüber dem Betriebsrat ausführlich genug nachzukommen, so ist die entsprechende Kündigung unwirksam.


BAG, 06.10.2005 - Az: 2 AZR 316/04

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