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Offener Brief als Kündigungsgrund

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es stellt nicht ohne weiteres einen Kündigungsgrund dar, wenn es im Rahmen eines betrieblichen Streits zu einem offenen Brief kommt, indem offene Kritik geäußert wird. Die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber geht nicht so weit, das solche Kritik nicht zulässig ist.


LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2006 - Az: 8 Sa 245/06

Dr. Rochus SchmitzMartin BeckerHont Péter Hetényi

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