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Fristlose Kündigung bei Gefährdung des Straßenverkehrs während einer Dienstfahrt

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine während einer Dienstfahrt begangene Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315 c Abs. 1 Nr. 1a StGB (Missachtung der Vorfahrt) kann grundsätzlich geeignet sein, einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung darzustellen (hier bei der Interessenabwägung verneint). Dies gilt nicht nur für Kraftfahrer, sondern auch für Arbeitnehmer, die ihre Haupttätigkeit nicht ohne Firmenfahrzeug ausüben können (hier: ambulanter Pflegedienst).


LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - Az: 5 Sa 176/15

ECLI:DE:LARBGSH:2015:1008.5SA176.15.0A

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