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Schadensersatz nach rechtswidriger Versetzung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Weisung, die unbillig ist, ist für den Arbeitnehmer unverbindlich und rechtswidrig (vgl. BAG, 18.10.2017 - Az: 10 AZR 330/16).

Wird der Arbeitnehmer dauerhaft örtlich versetzt und begründet er an der neuen Arbeitsstelle einen Zweitwohnsitz, so kann er nach § 670 BGB analog nicht die Kosten für Heimfahrten zu dem Erstwohnsitz vom Arbeitgeber ersetzt verlangen.

War die Versetzungsanordnung des Arbeitgebers rechtswidrig, so steht ihm allerdings ein Schadensersatzanspruch für die durch die betrieblich veranlasste Begründung eines Zweitwohnsitzes entstandenen finanziellen Nachteile zu, §§ 280 Abs. 1, 611 Abs. 1, 249, 251 Abs. 1 BGB. Bei dem Umfang des Schadensersatzanspruchs können die öffentlich-rechtlichen Reisekostenregelungen - hier die Trennungsgeldverordnung - als Leitbild herangezogen werden.


LAG Hessen, 10.11.2017 - Az: 10 Sa 964/17

ECLI:DE:LAGHE:2017:1110.10SA964.17.00

Nachfolgend: BAG, 28.11.2019 - Az: 8 AZR 125/18

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