Änderungskündigung muß Annahme unter Vorbehalt ermöglichen!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird eine Änderungskündigung ausgesprochen, so darf die Möglichkeit der Annahme unter Vorbehalt der sozialen Gerechtfertigtheit der Änderungen nicht umgangen werden. Eine Beendigungskündigung darf für den Fall, daß der Arbeitnehmer die Änderungen ablehnt, nur dann ausgesprochen werden, wenn zuvor auf die Möglichkeit der Annahme unter Vorbehalt hingewiesen wurde.
BAG, 21.04.2005 - Az: 2 AZR 244/04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...