Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist zeitlich nicht begrenzt (entgegen BAG, 21.09.2011 - Az: 7 AZR 375/10; BAG, 06.04.2011 - Az: 7 AZR 716/09).
Ein schutzwürdiges Vertrauen in die geänderte Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts zum Vorbeschäftigungsverbot konnte noch nicht entstehen, da es sich nicht um eine langjährige, gefestigte Rechtsprechung handelt.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - Az: 5 Sa 256/16
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