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Massenentlassungsanzeige verspätet – Kündigung unwirksam

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn die Massenentlassung der Agentur für Arbeit erst nach Kündigungszugang angezeigt wird.


ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - Az: 4 Ca 546/04

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