Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.761 Anfragen

Kündigung bleibt wirksam, auch wenn die Auftragslage sich verbessert

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei einer späteren Besserung der Auftragslage bleibt eine betriebsbedingte Kündigung wirksam.

Vorliegend hatte der Arbeitgeber einen Sachbearbeiter aufgrund des Wegfalls eines Großkunden entlassen.

Kurz nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhielt das Unternehmen einen neuen Auftrag, für den Sachbearbeiter gebraucht wurden.

Der Arbeitgeber nahm die Kündigung jedoch nicht zurück.

Da das Arbeitsverhältnis bereits beendet war, bestand seitens des gekündigten Sachbearbeiters kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.


ArbG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - Az: 4/17 Ca 2822/03

ECLI:DE:ARBGFFM:2004:0309.4.17CA2822.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld