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Kündigung bleibt wirksam, auch wenn die Auftragslage sich verbessert

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei einer späteren Besserung der Auftragslage bleibt eine betriebsbedingte Kündigung wirksam.

Vorliegend hatte der Arbeitgeber einen Sachbearbeiter aufgrund des Wegfalls eines Großkunden entlassen.

Kurz nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhielt das Unternehmen einen neuen Auftrag, für den Sachbearbeiter gebraucht wurden.

Der Arbeitgeber nahm die Kündigung jedoch nicht zurück.

Da das Arbeitsverhältnis bereits beendet war, bestand seitens des gekündigten Sachbearbeiters kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.


ArbG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - Az: 4/17 Ca 2822/03

ECLI:DE:ARBGFFM:2004:0309.4.17CA2822.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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