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Aufklärungspflicht bei Verdachtskündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Rührt ein Verdacht des Arbeitgebers, ein Arbeitnehmer habe strafbare Handlungen begangen, aus einem umfangreichen Revisionsbericht, der zahlreiche Einzelvorgänge über mehrere Jahre hinweg enthält, so genügt er seiner Aufklärungspflicht nicht, wenn er den Arbeitnehmer in einer Einladung zur Anhörung nur

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LAG Hessen, 04.09.2003 - Az: 9 Sa 1399/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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