Rührt ein Verdacht des Arbeitgebers, ein Arbeitnehmer habe strafbare Handlungen begangen, aus einem umfangreichen Revisionsbericht, der zahlreiche Einzelvorgänge über mehrere Jahre hinweg enthält, so genügt er seiner Aufklärungspflicht nicht, wenn er den Arbeitnehmer in einer Einladung zur Anhörung nur
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LAG Hessen, 04.09.2003 - Az: 9 Sa 1399/02
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