Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.982 Anfragen

Attest manipuliert - Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ändert eine Arbeitnehmerin eigenmächtig die Daten ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Weise, dass das Beendigungsdatum der Arbeitsunfähigkeit hinausgeschoben wird, so liegt in aller Regel ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor (ebenso LAG Bremen, 15.02.1985 - Az: 1 Sa 196/84; ArbG Celle, 30.04.1970 - Az: 1 Ca 225/70).

Nichts anderes gilt für die dem Arbeitgeber übersandte Bescheinigung über die Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus.

Die Beweisaufnahme hat im vorliegenden Fall die Behauptung des Arbeitgebers bestätigt, der Arbeitnehmer habe die Bescheinigung vom 27. Dez. 2000 hinsichtlich des Entlassungsdatums eigenmächtig abgeändert, um dem Arbeitgeber gegenüber einen längeren Krankenhausaufenthalt vorzutäuschen.

Ein solches Verhalten rechtfertigt die fristlose Kündigung.


LAG Hessen, 16.01.2003 - Az: 9 Sa 658/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant