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Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Eine außerordentliche Kündigung einer Lehrkraft an einer Förderschule ist bei dringenden Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Schülers gerechtfertigt.

Der Grundsatz der Unschuldsvermutung verhindert nicht den Ausspruch einer Verdachtskündigung. Bei dringend Tatverdächtigen rechtfertigt der entstehende Vertrauensverlust eine außerordentliche Kündigung.


LAG Schleswig Holstein, 18.12.2001 - Az: 1 Sa 380b/01

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