Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.499 Anfragen

Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Betrachtens von Pornos

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist eine fristlose Kündigung wegen Betrachtens pornographischer Bilder am Arbeitsplatz rechtmäßig. Dies gilt allerdings nach den Ausführungen des Gerichts nur, wenn dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets verboten war.

Anmerkung von AnwaltOnline:

Regelmäßig muß der Arbeitnehmer vor Kündigung durch eine Abmahnung auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden. Ob überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt, richtet sich u.a. nach den Vorgaben des Arbeitgebers zur privaten Nutzung des Internets. Unternehmen ist daher zu empfehlen, besondere Richtlinien für die Internet-Nutzung durch Mitarbeiter zu erstellen.


ArbG Düsseldorf, 01.08.2001 - Az: 4 Ca 3437/01

Alexandra KlimatosHont Péter HetényiDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg