Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.638 Anfragen

Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Betrachtens von Pornos

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist eine fristlose Kündigung wegen Betrachtens pornographischer Bilder am Arbeitsplatz rechtmäßig. Dies gilt allerdings nach den Ausführungen des Gerichts nur, wenn dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets verboten war.

Anmerkung von AnwaltOnline:

Regelmäßig muß der Arbeitnehmer vor Kündigung durch eine Abmahnung auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden. Ob überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt, richtet sich u.a. nach den Vorgaben des Arbeitgebers zur privaten Nutzung des Internets. Unternehmen ist daher zu empfehlen, besondere Richtlinien für die Internet-Nutzung durch Mitarbeiter zu erstellen.


ArbG Düsseldorf, 01.08.2001 - Az: 4 Ca 3437/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard