- Arbeitsrecht
- Urteile
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Betrachtens von Pornos
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist eine fristlose Kündigung wegen Betrachtens pornographischer Bilder am Arbeitsplatz rechtmäßig. Dies gilt allerdings nach den Ausführungen des Gerichts nur, wenn dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets verboten war.
Anmerkung von AnwaltOnline:
Regelmäßig muß der Arbeitnehmer vor Kündigung durch eine Abmahnung auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden. Ob überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt, richtet sich u.a. nach den Vorgaben des Arbeitgebers zur privaten Nutzung des Internets. Unternehmen ist daher zu empfehlen, besondere Richtlinien für die Internet-Nutzung durch Mitarbeiter zu erstellen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.253 Beratungsanfragen
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim