Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.704 Anfragen

Vorsicht beim Privatsurfen im Internet

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn der Arbeitnehmer trotz eines Verbots des Arbeitgebers das Internet privat nutzt, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Liegt kein ausdrückliches Verbot vor, kann dann gekündigt werden, wenn die Privatnutzung so sehr ausgedehnt wird, dass der Arbeitnehmer vom Einverständnis des Arbeitgebers nicht  mehr ausgehen kann. Normalerweise ist zuvor eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, die Privatnutzung erreicht ein solches Ausmaß, dass ein grobe Pflichtverletzung gegeben ist.


ArbG Wesel, 21.03.2001 - Az: 5 Ca 4021/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant