Eine Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn von mehreren Vorwürfen auch nur einer falsch ist.
Anmerkung AnwaltOnline:
Es kann vorteilhafter für den Arbeitgeber sein, für jeden Vorwurf eine gesonderte Abmahnung zu erteilen.
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - Az: 10 Sa 197/05
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