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Arbeitsunfähigkeit und die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der stufenweisen Wiedereingliederung in das Berufsleben nach dem so genannten Hamburger Modell ist der Betroffene nicht als Arbeitsunfähigkeit anzusehen und kann somit auch keinen Anspruch auf Krankentagegeld während dieser Zeit geltend machen.

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