Im vorliegenden Fall war eine Arbeitnehmerin dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristgerecht und forderte die Arbeitnehmerin auf, alle bereitgestellten Arbeitsmittel, Schlüssel etc. zurückzugeben. Die Arbeitnehmerin schickte einen Boten um den Dienstwagen, Schlüssel und anderes zu übergeben. Es wurden jedoch nur ein Schlüsselbund und ein Chip entgegengenommen und quittiert. Später kündigte der Arbeitgeber fristlos und forderte die Arbeitnehmerin letztmalig auf, die PKW-Schlüssel und -papiere zurückzugeben, was diese nicht tat.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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