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Kranke Arbeitnehmer müssen den Dienstwagen nicht abliefern!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war eine Arbeitnehmerin dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristgerecht und forderte die Arbeitnehmerin auf, alle bereitgestellten Arbeitsmittel, Schlüssel etc. zurückzugeben. Die Arbeitnehmerin schickte einen Boten um den Dienstwagen, Schlüssel und anderes zu übergeben. Es wurden jedoch nur ein Schlüsselbund und ein Chip entgegengenommen und quittiert. Später kündigte der Arbeitgeber fristlos und forderte die Arbeitnehmerin letztmalig auf, die PKW-Schlüssel und -papiere zurückzugeben, was diese nicht tat.

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LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - Az: 10 Sa 1809/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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