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Keine Vertragsstrafen für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vertragsstrafenabreden zwischen Arbeitgeber und -nehmer sind unzulässig, wenn diese in vorformulierten Arbeitsverträgen getroffen werden. Auch ein vertragswidriges Verhalten durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn ist

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R.Münch, Langenfeld
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