Eine Sehnenscheidenentzündung der rechten Hand kann eine dienstunfallrechtliche Berufskrankheit sein, wenn diese infolge eines erheblichen Umfangs an Computerarbeit an PC-Standardtastaturen und -mäusen entstanden ist. Voraussetzung ist, daß die konkret auszuführenden dienstlichen Verrichtungen unabhängig von der individuellen Veranlagung und in höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung bzw. den vergleichbaren Berufsgruppen eine besondere Gefährdung enthalten.
OVG Niedersachsen, 22.08.2006 - Az: 3 A 38/05
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