Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.269 Anfragen
Kündigung bei Langzeiterkrankung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine ordentliche Kündigung wegen Langzeiterkrankung ist sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sich hieraus eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen ergibt und die Interessenabwägung dann zu dem Ergebnis kommt, daß diese Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führt.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2005 - Az: 2 Sa 7/05
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!