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Insolvenzgeld nur nach Tariflohn!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein der Tariflohn ist für die Berechnung des Insolvenzgeldes maßgeblich - vertraglich vereinbarte untertarifliche Vergütung ist unerheblich, da dies grundsätzlich unzulässig ist, so das Gericht. Auf tarifliche Rechte kann ein Arbeitnehmer

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LSG Rheinland-Pfalz - Az: 1 AL 128/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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