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Vertragspartner sind keine Arbeitnehmer

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Franchise-Nehmer sind nach entsprechendem Beschluss keine Arbeitnehmer, sondern selbstständige Handelsvertreter. Damit wurde die Zulassung der Klage eines Franchise-Nehmers gegen das Handelsunternehmen Hein-Gericke abgelehnt. Der Kläger hatte sich gegen die Eröffnung eines weiteren Geschäfts in seiner Nähe gewandt.

Da der Franchise-Nehmer seine Arbeitszeiten und seine Tätigkeit im wesentlichen frei bestimmen sowie eigene Mitarbeiter einstellen kann und es an einer ausreichenden Bindung an Weisungen des Unternehmens fehle kann nicht von einer Arbeitnehmertätigkeit ausgegangen werden.


LAG Düsseldorf - Az: 15 Ta 113/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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