Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.278 Anfragen

Diskriminierende Stellenausschreibung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Stellenausschreibung für einen "Softwareentwickler" und ein "dynamisches Team" mit "ausgezeichnete[n] Deutsch- und Englischkenntnisse[n]" ist nicht diskriminierend. Es ist zulässig, bestimmte Sprachkenntnisse zu verlangen. Auch der fehlende Hinweis auf eine Softwareentwicklerin kann nicht zur Annahme berechtigen, dass tatsächlich nur Männer gesucht werden. Hierzu müssten weitere Tatsachen hinzutreten, was vorliegend nicht der Fall war. Das Wort dynamisch ist nicht altersbezogen zu verstehen, hierzu wäre ein das Alter definierender Begriff wie "jung" erforderlich.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - Az: 2 Sa 217/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg