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Diskriminierende Stellenausschreibung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Stellenausschreibung für einen "Softwareentwickler" und ein "dynamisches Team" mit "ausgezeichnete[n] Deutsch- und Englischkenntnisse[n]" ist nicht diskriminierend. Es ist zulässig, bestimmte Sprachkenntnisse zu verlangen. Auch der fehlende Hinweis auf eine Softwareentwicklerin kann nicht zur Annahme berechtigen, dass tatsächlich nur Männer gesucht werden. Hierzu müssten weitere Tatsachen hinzutreten, was vorliegend nicht der Fall war. Das Wort dynamisch ist nicht altersbezogen zu verstehen, hierzu wäre ein das Alter definierender Begriff wie "jung" erforderlich.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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JG