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Kündigung im Zusammenhang mit Arbeitsunfall

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur weil eine Kündigung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ausgesprochen worde, ist diese nicht zwingend treuwidrig. Sofern der Kündigungsgrund im Arbeitsausfall des Arbeitnehmers liegt, so ist dies zulässig.


LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - Az: 3 Sa 74/09

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