Nur weil eine Kündigung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ausgesprochen worde, ist diese nicht zwingend treuwidrig. Sofern der Kündigungsgrund im Arbeitsausfall des Arbeitnehmers liegt, so ist dies zulässig.
LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - Az: 3 Sa 74/09
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