Keine Haftung für Personenschaden - auch bei langer Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kommt es bei einem Arbeitsunfall zu einem Personenschaden, so hat hierfür grundsätzlich die Berufsgenossenschaft einzustehen. Hat der Arbeitgeber den Versicherungsfall vorsätzliche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert